Ausbildungsgänge

Für jeden den
passenden Lehrgang

Theorie

  • Luftrecht

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Meteorologie

  • Kommunikation

  • Grundlagen des Fliegens

  • Betriebliche Verfahren

  • Flugleistung und Flugplanung

  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde

  • Navigation

Vorraussetzungen

  • Mindestalter beim ersten Alleinflug: 16 Jahre

  • Mindestalter bei Lizenzerwerb: 17 Jahre

  • Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2

  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG)

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate

  • Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis)

  • Erklärung über schwebende Strafverfahren

  • 2 Passbilder

Theorie

  • Luftrecht

  • Zelle, Systeme, Elektronik, Triebwerke

  • Instrumente

  • Masse und Beladung

  • Flugplanung

  • Flugleistung

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Meteorologie

  • Allgemeine Navigation

  • Funknavigation

  • Betriebliche Verfahren

  • Aerodynamik

  • Kommunikation (VFR)

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn:
    17 Jahre

  • Mindestalter bei Lizenzerwerb: 18 Jahre

  • Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1

  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
    (gem. §7 LuftSiG)

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate

  • Identitätsnachweis
    (amtlicher Lichtbildausweis)

  • Erklärung über schwebende Strafverfahren

  • Nachweis über Erste-Hilfe-Maßnahmen, nicht älter als 12 Monate

  • Nachweis über Kenntnis in Mathematik, Physik und Englisch

  • Privatpilotenlizenz, Sprechfunkzeugnis, Flugstundennachweis

  • 2 Passbilder

Theorie

  • Luftrecht

  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse / Bordinstrumente

  • Flugplanung und -überwachung

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Meteorologie

  • Funknavigation

  • IFR-Kommunikation

Voraussetzungen

  • PPL(H) mit Nachtflugqualifikation, ATPL(H) oder CPL(H) Lizenz, mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot von Hubschraubern oder Flugzeugen, davon mindestens 10 Stunden auf Hubschraubern

  • Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2 (je nach Lizenz)

  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG)

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate

  • Identitätsnachweis
    (amtlicher Lichtbildausweis)

  • Musterberechtigung für das Muster, auf dem Sie die IR(H) Prüfung ablegen möchten

  • Lizenz, Sprechfunkzeugnis, Flugstundennachweis

  • 2 Passbilder

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 18 Jahre

  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG)

  • PPL- oder CPL-Lizenz

  • Sprechfunkzeugnis (BZF 1)

  • 250 Flugstunden

    • Davon 100h als PIC, wenn CPL-Inhaber

    • Davon 200h als PIC, wenn PPL-Inhaber, CPL-Theorie

  • 10 Stunden Instrumentenflugausbildung

    • Davon maximal 5 Stunden im Simulator

  • 20 Stunden VFR-Überlandflug

Praxis

  • Bei Anwendung für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR):
    15 Stunden im FNPT-II Flugsimulator

  • Bei Anwendung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR):
    20 Stunden im FNPT-II Flugsimulator

  • Bei beiden Varianten agieren sie jeweils zur Hälfte der zu absolvierenden Stunden als „Pilot flying“ (fliegender Pilot) und „Pilot monitoring“ (beobachtender Pilot)

Theorie

  • Die Theorieausbildung umfasst 25 Stunden. In diesem Teil der Ausbildung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Zusammenarbeit einer sogenannten „mehrköpfigen Besatzung“.

  • In der gesamten Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit der Besatzungen bei den möglichen auftretenden Normal- und außergewöhnlichen Verfahren und natürlich auch Notverfahren.

Praxis

  • Bei Anwendung für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR):
    15 Stunden im FNPT-II Flugsimulator

  • Bei Anwendung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR):
    20 Stunden im FNPT-II Flugsimulator

  • Bei beiden Varianten agieren sie jeweils zur Hälfte der zu absolvierenden Stunden als „Pilot flying“ (fliegender Pilot) und „Pilot monitoring“ (beobachtender Pilot)

Theorie

  • Die Theorieausbildung umfasst 25 Stunden. In diesem Teil der Ausbildung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Zusammenarbeit einer sogenannten „mehrköpfigen Besatzung“.

  • In der gesamten Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit der Besatzungen bei den möglichen auftretenden Normal- und außergewöhnlichen Verfahren und natürlich auch Notverfahren.

Umschreibung von Lizenzen

Außerhalb von Europa bzw. dem EASA-Geltungsbereich erworbene Fluglizenzen werden vom Luftfahrtbundesamt nicht oder nur zu Teilen anerkannt.

Um Ihre Rechte als Pilot in Deutschland oder einem anderen europäischen Land ausüben zu dürfen, müssen Sie daher gewisse Ausbildungsinhalte nochmals absolvieren.Der Schulungsaufwand richtet sich dabei zum einen danach, ob Sie privat oder gewerblich fliegen möchten und zum anderen nach Ihrer bereits gesammelten Flugerfahrung.Selbstverständlich würden wir uns freuen, Sie auf Ihrem Weg zu einer EASA-Lizenz begleiten zu dürfen und beraten Sie gerne.

Ausbildung und Umschreibung anfragen

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