Für jeden den
Theorie
Luftrecht
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Kommunikation
Grundlagen des Fliegens
Betriebliche Verfahren
Flugleistung und Flugplanung
Allgemeine Luftfahrzeugkunde
Navigation
Vorraussetzungen
Mindestalter beim ersten Alleinflug: 16 Jahre
Mindestalter bei Lizenzerwerb: 17 Jahre
Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG)
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate
Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis)
Erklärung über schwebende Strafverfahren
2 Passbilder
Theorie
Luftrecht
Zelle, Systeme, Elektronik, Triebwerke
Instrumente
Masse und Beladung
Flugplanung
Flugleistung
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Allgemeine Navigation
Funknavigation
Betriebliche Verfahren
Aerodynamik
Kommunikation (VFR)
Voraussetzungen
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn:
17 JahreMindestalter bei Lizenzerwerb: 18 Jahre
Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
(gem. §7 LuftSiG)Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate
Identitätsnachweis
(amtlicher Lichtbildausweis)Erklärung über schwebende Strafverfahren
Nachweis über Erste-Hilfe-Maßnahmen, nicht älter als 12 Monate
Nachweis über Kenntnis in Mathematik, Physik und Englisch
Privatpilotenlizenz, Sprechfunkzeugnis, Flugstundennachweis
2 Passbilder
Theorie
Luftrecht
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse / Bordinstrumente
Flugplanung und -überwachung
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Funknavigation
IFR-Kommunikation
Voraussetzungen
PPL(H) mit Nachtflugqualifikation, ATPL(H) oder CPL(H) Lizenz, mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot von Hubschraubern oder Flugzeugen, davon mindestens 10 Stunden auf Hubschraubern
Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2 (je nach Lizenz)
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG)
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), nicht älter als 6 Monate
Identitätsnachweis
(amtlicher Lichtbildausweis)Musterberechtigung für das Muster, auf dem Sie die IR(H) Prüfung ablegen möchten
Lizenz, Sprechfunkzeugnis, Flugstundennachweis
2 Passbilder
Voraussetzungen
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 18 Jahre
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. §7 LuftSiG)
PPL- oder CPL-Lizenz
Sprechfunkzeugnis (BZF 1)
250 Flugstunden
Davon 100h als PIC, wenn CPL-Inhaber
Davon 200h als PIC, wenn PPL-Inhaber, CPL-Theorie
10 Stunden Instrumentenflugausbildung
Davon maximal 5 Stunden im Simulator
20 Stunden VFR-Überlandflug
Praxis
Bei Anwendung für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR):
15 Stunden im FNPT-II FlugsimulatorBei Anwendung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR):
20 Stunden im FNPT-II FlugsimulatorBei beiden Varianten agieren sie jeweils zur Hälfte der zu absolvierenden Stunden als „Pilot flying“ (fliegender Pilot) und „Pilot monitoring“ (beobachtender Pilot)
Theorie
Die Theorieausbildung umfasst 25 Stunden. In diesem Teil der Ausbildung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Zusammenarbeit einer sogenannten „mehrköpfigen Besatzung“.
In der gesamten Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit der Besatzungen bei den möglichen auftretenden Normal- und außergewöhnlichen Verfahren und natürlich auch Notverfahren.
Praxis
Bei Anwendung für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR):
15 Stunden im FNPT-II FlugsimulatorBei Anwendung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR):
20 Stunden im FNPT-II FlugsimulatorBei beiden Varianten agieren sie jeweils zur Hälfte der zu absolvierenden Stunden als „Pilot flying“ (fliegender Pilot) und „Pilot monitoring“ (beobachtender Pilot)
Theorie
Die Theorieausbildung umfasst 25 Stunden. In diesem Teil der Ausbildung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Zusammenarbeit einer sogenannten „mehrköpfigen Besatzung“.
In der gesamten Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit der Besatzungen bei den möglichen auftretenden Normal- und außergewöhnlichen Verfahren und natürlich auch Notverfahren.
Umschreibung von Lizenzen
Außerhalb von Europa bzw. dem EASA-Geltungsbereich erworbene Fluglizenzen werden vom Luftfahrtbundesamt nicht oder nur zu Teilen anerkannt.
Um Ihre Rechte als Pilot in Deutschland oder einem anderen europäischen Land ausüben zu dürfen, müssen Sie daher gewisse Ausbildungsinhalte nochmals absolvieren.Der Schulungsaufwand richtet sich dabei zum einen danach, ob Sie privat oder gewerblich fliegen möchten und zum anderen nach Ihrer bereits gesammelten Flugerfahrung.Selbstverständlich würden wir uns freuen, Sie auf Ihrem Weg zu einer EASA-Lizenz begleiten zu dürfen und beraten Sie gerne.
Ausbildung und Umschreibung anfragen
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